Arbeitssicherheit
Ihre Experten für Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen unserer Tätigkeiten in der Industrie und in Klärwerken kommen immer wieder Fragen zum Arbeitsschutz auf. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Arbeitssicherheitsthemen. Wir prüfen, ob Ihre Produktionsanlagen den gesetzlichen Auflagen im Bereich Arbeitsschutz und Unfallprävention gerecht werden und stehen Ihnen beratend zur Seite:
Für mehr Arbeitssicherheit in Ihren Industrieanlagen.

Sicherheit beginnt vor dem ersten Handgriff
Bereits vor Beginn der Arbeiten analysieren wir Gefährdungen, stimmen Abläufe ab und sorgen für klare Zuständigkeiten. Unsere Teams arbeiten nach definierten Sicherheitsstandards, sind regelmäßig geschult und mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestattet. So minimieren wir Risiken für Mitarbeiter, Betreiber und Anlagen gleichermaßen.
Durch strukturierte Gefährdungsbeurteilungen, dokumentierte Abläufe und die konsequente Einhaltung gesetzlicher Anforderungen schaffen wir Sicherheit im laufenden Betrieb. Das Ergebnis sind reibungslose Einsätze, nachvollziehbare Prozesse und ein hohes Maß an Vertrauen – für unsere Kunden und für alle Beteiligten vor Ort.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Egal, ob Sie ein Klein- oder Großunternehmen führen – aufgrund der geltenden rechtlichen Vorschriften ist Arbeitsschutz stets ein relevantes Thema. Das Wohl Ihrer Mitarbeiter*innen hat einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung.
Arbeitsunfälle & Ausfallzeiten
Reduktion von Arbeitsunfällen und unfallbedingten Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen
Rechtssicherheit
Gewinn von Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft und reduzieren Haftungsrisiken
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlich optimierter Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen
Motivation
Erhöhte Mitarbeitermotivation durch sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Schaffung von ganzheitlichem und prozessorientiertem Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Unfallprävention & Rechtssicherheit
Gefährdungsbeurteilungen sind hierbei ein wichtiges Instrument, um Unfälle vor Ihrer Entstehung zu vermeiden. Außerdem sind sie gesetzlich gefordert. Die Dokumentation ist aufwändig und oftmals im Tagesgeschäft nicht zu leisten. Wir können Sie bei Gefährdungsanalyse unterstützen und Rechtssicherheit schaffen.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsschutz
Umfangreiche Dienstleitungen für die Arbeitssicherheit sind neben einer fundierten Beratung für die richtige Anwendung zur Unfallverhütung maßgeblich. Bei der IW Süd erhalten Sie beides: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und dazu Einsatzberatung, Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen.
Unser Angebot für mehr Arbeitssicherheit in der Industrie:
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vor-Ort-Einsätze aufgrund der BG-Vorschriften
Unternehmensspezifische Beratungen zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen
Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln
Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen
Unterstützen von Unternehmern, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten im Wahrnehmen der jeweiligen Arbeitsschutz-Vorschriften, wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, Chem.-Gesetz, GefStoffV
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Erstellen der Gefährdungsanalysen nach § 5 ArbSchG
Durchführen, der durch die Vorschriften geforderten Unterweisungen mit deren Dokumentation (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV)
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie mit dem Betriebsrat
Integrieren neuer/geänderter Regelungen

